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FAQ

Fragen und Antworten

FAQ

Schnelle Terminvergabe:
Sie erhalten innerhalb von ein bis zwei Wochen einen Termin, wodurch lange Wartezeiten entfallen.

Eigenverantwortliche Entscheidung:
Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Therapeuten über die geeignete Therapieform.

Datenschutz:
Ihre Daten werden nicht in den Akten der Krankenkasse erfasst.

Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten Heilpraktikerleistungen abhängig von ihren jeweiligen Leistungstabellen.

Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen und in welchem Umfang abgedeckt sind.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.freieheilpraktiker.com.

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker wurde seit über 30 Jahren nicht mehr aktualisiert oder angehoben.

Die erbrachten Leistungen richten sich nach Ihren Bedürfnissen und der medizinischen Notwendigkeit.
Beachten Sie, dass nicht alle Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden könnten.
In diesem Fall tragen Sie die Differenz. Selbstverständlich werden alle anfallenden Kosten vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen.

Nein, Heilpraktiker arbeiten nicht gewinnorientiert und geben nur Empfehlungen, die im besten Interesse ihrer Patienten sind.

Heilpraktiker müssen ihre Fortbildungskosten eigenständig tragen.

Als Freiberufler erhält der Heilpraktiker ein Bruttohonorar, aus dem er sämtliche Ausgaben selbst decken muss.
Es gibt weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, noch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Urlaubsgeld oder einen Ausgleich für die Inflation.

Das aktuelle System spiegelt nicht die Gerechtigkeit und den Respekt wider, die in politischen Wahlslogans oft versprochen werden.